Barrierefreiheit · Lübeck

Barrierefreie Website aus Lübeck.

Seit 2025 ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht — und für alle ein Gewinn: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, rankt oft besser und wirkt professioneller. Ich baue sie so, von Anfang an.

Barrierefreiheit heißt: Deine Website funktioniert für möglichst alle Menschen — auch für die, die schlecht sehen, nicht mit der Maus klicken können, einen Screenreader nutzen oder Texte in Leichter Sprache brauchen. Das ist kein technisches Nischenthema, sondern betrifft einen großen Teil deiner potenziellen Kund:innen.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das seit dem 28. Juni 2025 für viele verbrauchernahe Angebote — etwa Online-Shops und Buchungsstrecken — auch gesetzlich gefordert. Grundlage sind anerkannte Standards wie die WCAG. Ich sorge dafür, dass deine Seite diese Anforderungen erfüllt, ohne dass du dich durch Paragrafen kämpfen musst.

Wichtig ist mir ein ehrlicher, verhältnismäßiger Weg: Nicht jeder Betrieb braucht sofort die volle Ausbaustufe. Ich schaue mir an, wo deine Seite steht, was für dich rechtlich gilt und was der sinnvollste nächste Schritt ist — statt teurer Überkonstruktion.

Und das Beste: Barrierefreiheit und gutes Design sind kein Widerspruch. Klare Struktur, gute Kontraste und verständliche Sprache machen eine Seite nicht nur zugänglicher, sondern auch schöner, schneller und besser auffindbar bei Google.

BFSG- & WCAG-orientiert

Umsetzung nach anerkannten Standards — inklusive Einschätzung, was für dich gilt.

Für alle bedienbar

Gute Kontraste, große Schrift, volle Tastaturbedienung, saubere Struktur für Screenreader.

Verständliche Sprache

Klare Texte — und auf Wunsch eine Seite in Leichter Sprache mit passenden Bildern.

Ehrlich & verhältnismäßig

Kein Overkill: der richtige Umfang für deinen Betrieb, nicht der teuerste.

Probier's aus: Amtsdeutsch wird Leichte Sprache

Derselbe Inhalt, zweimal. Schalte um und sieh den Unterschied — und wie echte Leichte-Sprache-Bilder den Text tragen.

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6 kurze Sätze · je ein Gedanke · Bild als Stütze · große Schrift
Bilder: ARASAAC · Government of Aragón · CC BY-NC-SA

So läuft ein Projekt bei mir ab: in vier Schritten zur neuen Website.

FAQ

Häufige Fragen.

Das hängt davon ab, was du anbietest. Behörden sind schon länger verpflichtet. Seit Juni 2025 gilt das BFSG für viele verbrauchernahe Angebote wie Online-Shops. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen — im Zweifel schauen wir gemeinsam, was für dich gilt.

Unter anderem: ausreichende Farbkontraste, gut lesbare Schriftgrößen, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, eine saubere Überschriften-Struktur und verständliche Sprache. Auf Wunsch kommt eine Version in Leichter Sprache dazu.

Nicht pauschal. Für private Unternehmen zählt vor allem verständliche, barrierefreie Sprache. Volle Leichte Sprache ist vor allem im öffentlichen Bereich Pflicht — für Betriebe ist sie ein sinnvolles Extra, wo es passt. Mehr dazu in meinem Blogbeitrag zur Leichten Sprache.

Oft ja. Ich prüfe deine aktuelle Website, zeige dir die größten Hebel und setze sie um. Manchmal lohnt sich das im Zuge eines Relaunchs — das entscheiden wir ehrlich nach deinem Fall.

Das hängt vom Umfang und der Ausgangslage ab. Bei neuen Projekten baue ich viele Grundlagen ohnehin von vornherein ein. Nach einem kurzen, kostenlosen Gespräch bekommst du eine faire Einschätzung.

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Website barrierefrei machen?

Schreib mir kurz, worum es geht — ich melde mich zeitnah zurück. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.